Die Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Tierrecht sind vielfältig. Dabei handelt es sich bei dem Tierrecht nicht um ein eigenes Rechtsgebiet, sondern um die spezifischen rechtlichen Fragen bei denen Tiere im Mittelpunkt stehen. In meiner anwaltichen Tätigkeit habe ich mich besonders auf das Hunderecht, also die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Hunden (Hundebissen, Körperverletzungen) spezialisiert.
Bei einem Hundebiss, liegt regelmäßig ein Verstoß gegen das Hundegesetz vor, wodurch Probleme mit dem Ordnungsamt in Berlin oder anderswo entstehen und/oder es droht ein strafrechtliches Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Durch einen Anwalt kann hier frühzeitig, zur Klärung des Sachverhaltes, Einsicht in die Ermittlungsakte genommen und anschließend versucht werden, ein möglichst günstiges Ergebnis zu erreichen.
Sind Sie dagegen durch einen fremden Hund verletzt worden, haben Sie ein berechtigtes Interesse, daß die Ihnen dadurch entstandenen Schäden möglichst zeitnah und vollständig ausgeglichen werden. Hier gilt es nach Art, Schwere und Dauer der Körperverletzung ein angemessenes Schmerzensgeld zu bestimmen. Vor einem langwierigen und streitigen Gerichtsverfahren sollte zunächst das Bestreben bestehen, eine gerechte und auch (wirtschaftlich) vernünftige Lösung außergerichtlich zu erreichen. Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich.
Gerne nehme ich mich Ihren Angelegenheiten zur Fragen des Hunderechts an. Sollte es erforderlich sein vertrete ich Sie bundesweit vor Behörden und Gerichten.