Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.
Beratungsgebühren
Die Kosten für eine mündliche Erstberatung belaufen sich regelmäßig auf 80,00 € zzgl. MwSt., können sich jedoch im Einzelfall auf bis zu 190,00 € zzgl. MwSt. erhöhen. Sollte dies der Fall sein, wird dies selbstverständlich vorab mit Ihnen besprochen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, daß ich Sie telefonisch oder per E-mail berate. In diesem Fall schicken Sie mir einfach Ihre Frage und die Ihnen gegebenenfalls vorliegenden Unterlagen zu. Nach Durchsicht teile ich Ihnen die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren mit. Sobald der Betrag auf meinem Konto gutschrieben ist, erfolgt zeitnah die Beratung. Wichtig ist mir eine weitgehende und verständliche Kostentransperenz. Daher werde ich nur in dem vorher besprochenen Rahmen und zu der vorher besprochenen Gebührenhöhe für Sie tätig.
Gesetzliche Gebühren
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwalts-kammer.
Sie haben noch Fragen rufen Sie uns an unter +49 30 23005698 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.