Die rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Tieren, speziell mit Hunden, lassen sich in zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Tätigkeitsfelder einteilen:
Werden Sie für die finanziellen Folgen eines Hundebisses in Anspruch genommen, empfehlen wir die geltend gemachten Ansprüche an Ihren Haftpflichtversicherer weiterzuleiten, der die Forderungen rechtlich beurteilt und sich mit dem Anspruchsteller in Verbindung setzt. Zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sind Hundehalter nach den landesrechtlichen Hundegesetzen seit dem 1.Januar 2010 verpflichtet.
Wird ein Hund aufffällig d.h. beißt oder verletzt er einen Menschen oder ein anderes Tier und wird der Vorfall dem Veterinäramt gemeldet, kann es zu Maßnahmen nach den landesrechtlich geregelten Hundegesetzen kommen. Dabei ist grundsätzlich je- der Fall gesondert zu prüfen - pauschale Lösungen verbieten sich. Die Gesetze sehen unterschiedliche Instrumentarien vor, die im Einzelfall bis zur Sicherstellung und Tö- tung des Hundes führen können.
Strafrechtlich relevantes Verhalten kann im Zusammenhang mit Hunden immer dann vorliegen, wenn eine andere Person z.B. durch den mitgeführten Hund verletzt, sei es gebissen und/oder umgerannt wird. Auf eine entsprechende Anzeige hin, wird ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Ziel meiner Tätigkeit ist, es bereits im Ermittlungs- verfahren auf eine Einstellung hinzuwirken und so eine Anklage und eine gerichtliche Hauptver- handlung zu vermeiden.